Rechtsanwalt Robert Meyer

 

Der Ehevertrag hält für ein Leben lang. 
 
 

Dies ist jedenfalls richtig, soweit damit ein „Eheleben“ gemeint ist.
 
Da zwar noch immer jedes Hochzeitspaar den Bund für das Leben schließen möchte, jedoch die Trennungs- und Scheidungsstatistik zeigt, dass hier die Erwartungen häufig an der Realität vorbeigehen, ist es sinnvoll und angemessen, häufig bevor das große Erwachen kommt, einen Ehevertrag abzuschließen.
 
Insbesondere wird mit diversen Irrtümern aufgeräumt, wenn man sich über einen Ehevertrag beraten lässt.
 
Dies sind unter anderem die häufig anzutreffende Vermutung, dass Ehepaare alles gemeinsam besitzen oder gegenseitig für Schulden einstehen müssen.
 
Weiterhin besteht häufig der Irrglaube, dass der reichere Partner Gütertrennung braucht, um sein Eigentum zu schützen.
 
Die Tatsache, dass im Ehevertrag und in der diesbezüglichen Beratung beide Partner klar sehen, welche Verhältnisse in der Ehe herrschen, ist nicht zu unterschätzen. Häufig wissen die Partner besser über irgendwelche Sparmöglichkeiten im Internet bescheid, als sich um den gewichtigen Lebensbereich der ehelichen Regelungen zu kümmern.
 
Damit kann im Bereich der Ehe insbesondere der Ärger herausgehalten werden, der ansonsten im Wirtschaftsleben häufig nicht vermeidbar ist.
 
Insoweit ist der Abschluss eines Ehevertrages häufig eine hervorragende Investition in eine gemeinsame Zukunft und trägt häufig genug gerade auch zur Stabilisierung der Ehe bei.
 


 

 

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